Abteilungsordnung

Abteilungsordnung der Handballabteilung im SV Henstedt-Ulzburg e.V.

§ 1: Ziele:
Aufgabe der Handballabteilung ist im Rahmen der Satzung des SV Henstedt-Ulzburg e.V. die Pflege und Förderung des Handballsports. Dies erfolgt durch die Teilnahme am Spielbetrieb und durch sonstige Maßnahmen. Sowohl der Leistungs- als auch der Breitensport im Kinder-, Jugend- und Seniorenbereich werden gefördert, wobei der Leistungssport eine besondere Förderung erfährt.
In beiden Fällen steht die Förderung der Kinder und Jugend im Vordergrund. Das 2013 durch die Abteilungsversammlung verabschiedete Leitbild der Abteilung in der aktuellen Fassung bildet bindend die Grundlage für jegliches Handeln und Wirken der Abteilungsleitung, der Trainer und Betreuer und allen übrigen Mitgliedern der Handballabteilung des SV Henstedt-Ulzburg e.V.

§ 2: Mitglieder:
Mitglieder der Abteilung sind alle Aktiven (Spieler, Schiedsrichter, Trainer) alle Passiven und alle Fördermitglieder, die beim SV Henstedt-Ulzburg e.V. für die Handballabteilung gemeldet sind. Nur aktive Mitglieder, die den Zusatzbeitrag für die Handballabteilung leisten, dürfen am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

§ 3: Gremien der Abteilung:
Die Gremien der Handballabteilung sind
a) die Abteilungsversammlung
b) die Abteilungsleitung

§ 4: Abteilungsversammlung:
(1) Die Abteilungsversammlung ist das höchste Gremium der Abteilung. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Handballabteilung. Das Stimmrecht richtet sich nach der Satzung des SV Henstedt-Ulzburg.

(2) Die Abteilungsversammlung ist einmal jährlich vor der Delegiertenversammlung des SV Henstedt-Ulzburg einzuberufen. Termin und vorläufige Tagesordnung sind den Mitgliedern mindestens drei Wochen vorher durch öffentlichen Aushang im Informationskasten der Abteilung in den Sporthallen des Schulzentrums der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bekanntzugeben.

(3) Über jede Abteilungsversammlung ist ein schriftliches Protokoll zu führen. Es ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

(4) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen zwei Wochen vor der Versammlung der Abteilungsleitung schriftlich vorliegen. Das Datum des Poststempels gilt dabei als Eingangsdatum. Anträge, die nicht fristgerecht eingegangen sind, können nur als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn die Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen zustimmt.

(5) Weitere Abteilungsversammlungen (außerordentliche Abteilungsversammlung) können jederzeit von der Abteilungsleitung einberufen werden, wenn diese es für notwendig erachtet. Sie müssen von der Abteilungsleitung einberufen werden, wenn der Vorstand des SV Henstedt-Ulzburg e.V. oder 20 % der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung dieses unter Angabe der Gründe und der geforderten Tagesordnung verlangen. Die Einberufung muss innerhalb von sechs Wochen nach Antragseingang erfolgen. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß Abs. 2.

§ 5: Aufgaben der Abteilungsversammlung:
Die Abteilungsversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Wahl der Abteilungsleitung
b) Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlung des SV Henstedt-Ulzburg
c) Entgegennahme des Jahresberichtes der Abteilungsleitung sowie Erteilung der entsprechenden Entlastungen.
d) Änderung der Abteilungsordnung.

§ 6: Beschlussfassung der Abteilungsversammlung:
(1) Den Vorsitz in der Abteilungsversammlung führt der Abteilungsleiter, bei seiner Verhinderung der stellvertretende Abteilungsleiter, bei Verhinderung beider ein Mitglied des Vorstands des SV Henstedt-Ulzburg e.V.
(2) Die Abteilungsversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
(3) Die Abteilungsversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Wahl der Mitglieder der Abteilungsleitung erfolgt ebenfalls mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmberechtigt sind auch die gesetzlichen Vertreter von Jugendlichen unter 16 Jahren. Im Übrigen gilt die Satzung des SV Henstedt-Ulzburg e.V.

§ 7: Abteilungsleitung:
(1) Die Abteilungsleitung setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
(a) dem Abteilungsleiter
(b) dem stv. Abteilungsleiter
(c) dem Spielwart
(d) dem stv. Spielwart
(e) dem Leiter Ulzburg-Cup
(f) dem Schiedsrichterwart
(g) dem Schriftwart
(h) dem Wart für Finanzen

(2) Wahlen:
a) im Kalenderjahr mit gerader Zahl werden gewählt:
– Abteilungsleiter
– stv. Spielwart
– Leiter Ulzburg-Cup
– Schriftwart
b) im Kalenderjahr mit ungerader Zahl werden gewählt:
– stv. Abteilungsleiter
– Spielwart
– Schiedsrichterwart
– Wart für Finanzen

(3) Wählbar ist jedes Mitglied der Handballabteilung, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat.

§ 8: Aufgaben der Abteilungsleitung:
(1) Der Abteilungsleiter leitet die Abteilung, repräsentiert nach Außen und vertritt die Interessen im Vorstand und Hauptausschuss des SV Henstedt-Ulzburg e.V.. Der Abteilungsleiter und der stv. Abteilungsleiter vertreten sich bei Abwesenheit gegenseitig.

(2) Der stellvertretende Abteilungsleiter ist Leiter des Spielausschusses und damit verantwortlich für den gesamten Spielbetrieb und zudem Ansprechpartner gegenüber den Verbänden. Er koordiniert die Weitergabe der Verbandspost. Ferner obliegt ihm die Führung des Terminkalenders und des Planes der Trainingszeiten sowie des Heimspielplanes im Einvernehmen mit dem Spielwart o.V.i.A., dem Schiedsrichterwart und dem Sportlichen Leiter, die mit ihm gemeinsam den Spielausschuss bilden.

(3) Der Spielwart und sein Vertreter trägt die Verantwortung für den gesamten Spielbetrieb. Sie bilden gemeinsam mit dem Schiedsrichterwart, dem Sportlichen Leiter und dem stv. Abteilungsleiter den Spielausschuss. Ihnen obliegt ferner die Traineraus- und Trainerfortbildung, sowie die Nachwuchswerbung und -förderung im Einvernehmen mit dem Sportlichen Leiter.

(4) Der Leiter Ulzburg-Cup trägt die Hauptverantwortung für die Organisation, die sportliche sowie wirtschaftliche Planung der Veranstaltungen „Ulzburg-Cup“ und SVHU KIDS-CUP.

(5) Der Schriftwart führt die Protokolle der Sitzungen der Abteilungsleitung und der Abteilungsversammlung.

(6) Der Schiedsrichterwart ist für die Einteilung der Heimschiedsrichter bei Punktspielen und dem Ulzburg-Cup sowie für die Ausbildung, die Fortbildung und Anwerbung von Schiedsrichtern und Zeitnehmern/Sekretären verantwortlich. Der Schiedsrichterwart gehört dem Spielausschuss der Abteilung an. Der Schiedsrichterwart leitet den Schiedsrichterkader der Handballabteilung.

(7) Der Wart für Finanzen überprüft und überwacht die Einnahmen und Ausgaben der Abteilung auf Grundlage des durch die Abteilungsleitung erstellten und beim SVHU e.V. eingereichten Jahresetats. Er steht dafür im regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsstelle des SVHU e.V. und nimmt die durch die Geschäftsstelle vorgenommenen Buchungen entgegen. Der Kassenwart berät die Abteilungsleitung zur Einhaltung der Etatvorgaben. Der Kassenwart legt der Abteilungsversammlung einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr vor.

(8) Die Abteilungsleitung kann Dritte mit der Erledigung von einzelnen Aufgaben betrauen, die dann für die Aufgabe verantwortlich sind (Beisitzer).

(9) Ständige Beisitzer sind:
I. Beisitzer für das FROGS-NETZWERK
II. Beisitzer für die Elternvertreter
III. Beisitzer für das Aufbauteam
IV. Beisitzer für die Öffentlichkeitsarbeit
V. Beisitzer für den Festausschuss

§ 9: Ausschüsse:
(1) Die Abteilungsleitung hat das Recht Ausschüsse zu berufen. Diese nehmen die von der
Abteilungsleitung zugewiesenen Aufgaben selbständig wahr.

(2) Die Mitglieder der Ausschüsse, mit Ausnahme des Spielausschusses, gehören nicht der Abteilungsleitung an, können aber bei Bedarf an den Sitzungen der Abteilungsleitung teilnehmen. Sie müssen diesen Bedarf beim Abteilungsleiter anmelden. Punkte, die Ausschussmitglieder in der Sitzung der Abteilungsleitung besprechen möchten, sind am Anfang der Tagesordnung zu behandeln.

(3) Folgende Ausschüsse werden ständig berufen:
a) Spielausschuss:
Dem Spielausschuss gehören der stv. Abteilungsleiter, der Spielwart, der Schiedsrichterwart und der Sportliche Leiter an. Der Spielausschuss regelt den Pflichtspielbetrieb. Er entwickelt abschließend die Spielpläne, die Schiedsrichteransetzung sowie den Hallenbelegungsplan für den Trainingsbetrieb. Das Passwesen ist Aufgabe des Sportlichen Leiters, der für diese Aufgabe einen Vertreter bestimmt.
b) Trainer- und Betreuerausschuss
Dem Trainer- und Betreuerausschuss gehören alle mannschaftsverantwortlichen Trainer und Betreuer an. Er wird durch den Sportlichen Leiter geleitet. Der Trainer- und Betreuerausschuss regelt alle sportlichen und sachlichen Dinge rund um den Trainingsbetrieb einschließlich des Umgangs mit Einrichtungen und Inventar.
c) Elternvertreterausschuss
Dem Elternvertreterausschuss gehören alle Elternvertreter der einzelnen Jugendmannschaften an. Aus ihrer Mitte werden zwei Vertreter für den Beisitz Elternvertreter bestimmt. Der Elternvertreterausschuss befasst sich mit den Belangen des Umfeldes der Kinder- und Jugendmannschaften und tauscht sich über den Spielwart o.V.i.A. mit dem Vorstand aus. Der Elternvertreterausschuss wird durch die Beisitzer Elternvertreter geleitet.

§ 10: Beschlussfassung der Abteilungsleitung:
(1) Die Abteilungsleitung führt alle acht Wochen auf Einladung des Abteilungsleiters, bei dessen
Verhinderung des stellvertretenden Abteilungsleiters, eine Sitzung durch. In den Sommerferien findet keine Sitzung statt. Über die Sitzung des Vorstandes ist ein Ergebnisprotokoll zu führen.

(2) Den Vorsitz in der Sitzung führt der Abteilungsleiter, bei seiner Verhinderung der stellvertretende Abteilungsleiter.

(3) Die Abteilungsleitung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, unter ihnen der Abteilungsleiter oder bei dessen Verhinderung der stellvertretende Abteilungsleiter, anwesend sind.

(4) Alle Mitglieder der Abteilungsleitung sind bei den Sitzungen stimmberechtigt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Abteilungsleiters und bei dessen Abwesenheit des stellvertretenden Abteilungsleiters den Ausschlag.

(5) Beim Ausscheiden eines Mitgliedes der Abteilungsleitung haben die übrigen Mitglieder das Recht, bis zum nächsten satzungsgemäßen Wahltermin die freie Funktion kommissarisch zu besetzen.

(6) Die Beisitzer nehmen regelmäßig, auf Antrag oder bei Bedarf an den Sitzungen der Abteilungsleitung teil. Ausschlaggebend hierfür ist die jeweilige Tagesordnung.

(7) Die Ausschüsse tagen bei Bedarf. Sie müssen eine Sitzung durchführen, wenn die Abteilungsleitung dies beschließt.

(8) Die Sitzungen der Abteilungsleitung und der Ausschüsse sind nichtöffentlich. Es können aber auf Antrag jedes Abteilungsleitungs- bzw. Ausschussmitgliedes Gäste zu den Sitzungen zugelassen werden. Zur Zustimmung des Antrages ist die einfache Mehrheit erforderlich.

§ 11: Delegierte
Die Delegierten der Handballabteilung vertreten die Interessen und Meinungen der Handballabteilung bei der Delegiertenversammlung des SV Henstedt-Ulzburg.
Laut Satzung des SV Henstedt-Ulzburg e.V. entsendet und bestimmt jede Abteilung § 11 Nr. 1 a für die ersten 50 Mitglieder 2 Vertreter und für je weitere angefangene 50 Mitglieder einen weiteren Vertreter. Delegierte sind alle der Abteilungsleitung durch Wahl oder Einberufung angehörigen Funktionsträger, sowie die Beisitzer in der Reihenfolge
1. Abteilungsleiter
2. stv. Abteilungsleiter
3. Spielwart
4. stv. Spielwart
5. Schiedsrichterwart
6. Leiter Ulzburg-Cup
7. Schriftwartin
8. Wart für Finanzen
9. Beisitzer Elternvertretung weibliche
10. und männliche Jugend
11. Beisitzer FROGS-NETZWERK / Leiter
12. Beisitzer Aufbau-Team
13. Beisitzer Festausschuss
14. Beisitzer Öffentlichkeitsarbeit

Die Delegierten Nr. 1 bis 14 werden der Geschäftsstelle mit dem Protokoll der Jahreshauptversammlung namentlich benannt. Delegierte müssen nicht, sollten aber Mitglieder des SV Henstedt-Ulzburg sein.

§ 12: Ehrungen:
Die Handballabteilung ehrt ihre Mannschaften und Sportler für erbrachte sportliche und sonstige besondere Leistungen in einem angemessenen und geeigneten Rahmen nach Abschluss der jeweiligen Spielzeit. Über Art und Umfang der Ehrung entscheidet die Abteilungsleitung durch
Beschluss.

§ 13: Funktionen:
In der Abteilungsordnung werden Funktionen beschrieben. Deshalb wurde darauf verzichtet, jeweils die weibliche und männliche Form aufzuführen.

§ 14: Beschlussfassung, Inkrafttreten:
Diese Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsversammlung in ihrer Sitzung am 23.04.2018 beschlossen und tritt ab 24.04.2018 in Kraft.

Der Abteilungsvorstand Handball SV Henstedt-Ulzburg e.V.